Christopher Vogt zu TOP 48 „Rückendeckung für den öffentlichen Dienst“

In seiner Rede zu TOP 48 (Rückendeckung für den öffentlichen Dienst ­ kein Generalverdacht, keine Beweislastumkehr und keine missbrauchsanfälligen Regelungen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: ,

,Alle Demokratinnen und Demokraten kämpfen gegen Diskriminierung ­ insbesondere gegen Diskriminierung, die von staatlichen Stellen ausgeht. Aber nicht alles, was vorgibt, Diskriminierung zu bekämpfen, hilft bei diesem wichtigen Anliegen. Ganz im Gegenteil: Es kann auch kontraproduktiv wirken. Ein Beispiel hierfür sind das geltende Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin und der Gesetzentwurf, der zurzeit in Nordrhein-Westfalen sehr kontrovers diskutiert wird.

Mitte März haben wir aus der Presse erfahren, dass Sozialministerin Touré im Kabinett ein ,Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung abstimmt, das offenbar im Wesentlichen einfach aus Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Auf der Website der Landesregierung gibt es dazu bereits ein FAQ, das Details zum Anwendungsbereich und zur Durchsetzung enthält ­ ohne dass der Landtag bisher über diesen Gesetzentwurf überhaupt unterrichtet wurde. Das ist schlechter Stil gegenüber dem Parlament und das ist auch nicht im Sinne unserer Landesverfassung, die eine frühzeitige Unterrichtung des Parlaments vorsieht.

Immerhin: Einigen wichtigen Gewerkschaften und Verbänden wie der ,Gewerkschaft der Polizei und dem Beamtenbund liegt der Gesetzentwurf offenbar bereits vor und wird von ihnen ganz klar abgelehnt. Das kann auch niemanden ernsthaft überraschen. Die Landespolitik und allen voran die Landesregierung sollte in diesen bewegten Zeiten dem öffentlichen Dienst ­ und insbesondere den Polizeibeamten und den Lehrkräften ­ den Rücken stärken. Nicht nur in Sonntagsreden, sondern gerade auch montags bis freitags.

Viele Landesbeamte berichten von zunehmenden Respektlosigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen und sogar von körperlicher Gewalt. Die Zahl der Übergriffe auf die Polizeibeamten ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Es ist deshalb der völlig falsche Weg, ihnen ausgerechnet in der aktuellen Situation mit einem solch pauschalen Misstrauensvotum zu begegnen. Wo sieht die Landesregierung denn den konkreten Bedarf für dieses Gesetz? Wo genau soll die Schutzlücke liegen, die mit diesem Gesetz geschlossen werden soll? Staatliche Institutionen sind strikt an das Grundgesetz gebunden. Artikel 3 verbietet Diskriminierung unmissverständlich und Verstöße dagegen sind auch jetzt schon justiziabel. Es gibt Wege und Mittel, dagegen juristisch vorzugehen.

Die Landesregierung konstruiert mit ihrem Vorhaben einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den ich nicht für gerechtfertigt halte. Der kopierte Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen löst keine Probleme, schafft aber neue: Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchstproblematisch und birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial, zum Beispiel durch Extremisten. Polizisten, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter sollen sich künftig rechtfertigen müssen, sobald jemand Indizien für eine Diskriminierung behauptet. Sie sollen quasi beweisen müssen, dass sie jemanden nicht diskriminiert haben. Der Entwurf ist insgesamt handwerklich schlecht gemacht und beinhaltet auch unklare Haftungsregeln. Das sorgt für mehr Bürokratie und für große Unsicherheit.

Der Blick in andere Bundesländer zeigt, wohin die Reise gehen soll: In Berlin etwa hat ein vergleichbares Gesetz zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt, von denen nur ein Bruchteil tatsächlich berechtigt war. Der bürokratische Aufwand ist enorm. Und für die betroffenen Beschäftigten ist jedes Verfahren eine erhebliche Belastung ­ unabhängig vom Ausgang. Genau das droht nun auch bei uns: Ein Bürokratiemonster, das Missbrauch Tür und Tor öffnet.

Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden ­ auch in der Landesverwaltung. Aber dieses Gesetz schießt übers Ziel hinaus und ist ein fataler Irrweg. Es stellt diejenigen unter Generalverdacht, die täglich für unser Gemeinwesen eintreten ­ und es schafft neue Probleme anstatt bestehende zu lösen. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Ich bin nicht überrascht, dass die Grünen ein solches Gesetz wollen. Aber ich bin entsetzt, dass die CDU dies offenbar mitträgt ­ in Nordrhein-Westfalen und nun auch in Schleswig-Holstein. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Vorhaben zu stoppen. Die Landesregierung sollte das Vertrauen in unseren öffentlichen Dienst stärken, anstatt dazu beizutragen, dass dieses untergraben wird. Unsere Beschäftigten verdienen die Rückendeckung der Landespolitik und kein pauschales Misstrauensvotum.“

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